Auf Nachfrage der Länderfachschaft Berlin-Brandenburg (LRF) hin hat das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) sich endlich dazu entschieden, das Covid-19-Wintersemester (20/21) nicht auf den Freischuss anzurechnen. So äußerten sie sich gegenüber des Vorstands des LRFs.
Selbiges bestätigte lto auf ihrer Website (hier). Sie berufen sich auf einen Sprecher der Justizverwaltung.