Petition für den Erhalt der Professur Strafrecht und Geschlechterforschung am Fachbereich!

Die kritischen Jurist*innen der FU haben eine Petition gestartet, der wir uns gerne anschließen. Es geht um den Erhalt der Professur Strafrecht und Geschlechterforschung. Hier findet Ihr die Petition:

http://openpetition.de/!blyjw

Ihr könnt die Petition auch handschriftlich unterschreiben, eine Liste liegt im Café Tatort aus.

Etwas mehr Kontext findet Ihr in dem Statement der kritischen Jurist*innen (Instagram: juristfu):

„Die FU beschreibt sich selbst als eine der „wissenschaftlichen Top-Adressen“. Wer eine solche Selbstbeschreibung pflegt, sollte den Anspruch haben, sowohl in der Forschung als auch in der Lehre am Puls der Zeit zu bleiben. Geschlechterforschung im Recht ist relevanter als je zuvor. Erst im vergangenen Sommer legte das BMJ einen Entwurf zur Ergänzung des § 46 StGB um geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe vor. Dies ist nur eines von vielen Beispielen für die (rechtspolitische) Relevanz von Geschlechterforschung im Recht. Nach wie vor wächst dieser Forschungszweig und wird sowohl als wissenschaftlich als auch gesellschaftlich relevanter. Es ist bezeichnend, dass die FU sich einem so relevanten Forschungsgebiet entzieht und die dadurch entstehenden Einbußen in der Forschung hinnimmt.

Für die Studierenden bedeutet das eine wesentliche Verschlechterung der juristischen Ausbildung. Gemäß § 5a Abs. 3 des Deutschen Richtergesetzes soll das juristische Studium die kritische Reflexion des Rechts fördern. Zudem zielt die Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs in § 2 Abs. 2 darauf ab, den Student*innen Gender – und Diversity-Kompetenzen zu vermitteln. Dies wurde am juristischen Fachbereich der FU bislang insbesondere in der von Professorin Morgenstern angebotenen Schlüsselqualifikation „Feministische Perspektiven auf Rechtstheorien und Praxis“ umgesetzt. Wenn sich die Freie Universität nicht mehr mit feministischen Theorien und bestehenden Ungleichheiten im Recht auseinandersetzt, verliert sie eine wichtige akademische Kompetenz. Zudem ermöglichte die Professur auch Kooperationen mit beispielsweise dem djb, der bereits mit Vorträgen wie „100 Jahre Frauen in juristischen Berufen“ auch außerhalb des regulären Lehrangebots Wissensvermittlung an der FU betrieben hat.

Hintergrund der Streichung [des Lehrstuhls] ist, dass Frau Prof. Morgenstern einen Ruf auf eine unbefristete Professur an der Universität Bochum erhielt. An der FU hatte sie, wie viele nicht-männliche Professor*innen, eine befristete Stelle. Die FU weigerte sich in darauffolgenden Gesprächen, ihre Professur zu entfristen – und entschied, sich so gleich auch der Geschlechterforschung am Fachbereich Rechtswissenschaft zu entledigen. Offiziell heißt es, es gäbe nicht genug Gelder für eine unbefristete Professur. Am Fachbereich sind nur sechs der 23 Professuren von Professorinnen besetzt, mit dem Verlust vom Prof. Morgenstern fällt der Anteil weiblicher Hochschullehrerinnen auf unter 25 Prozent. Das ist ein großer Rückschritt in der eh schon männlich dominierten Universitätslanschaft. Indem die Freie Universität Professuren zur genderforschung streicht und Professorinnen aus ihrem betrieb drängt, offenbar sie, dass ihre Diversity-Kampagnen nicht mehr sind als inhaltslosen Selbstinszenierungen. Wir fordern deshalb eine unbefristete (Neu-)Besetzung und den Erhalt der Professur Geschlechterforschung an unserem Fachbereich!“

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