Am Fachbereich

Dekanate

Dekanate sind die Fachbereichsleitungen. Sie haben die Leitung der Sitzungen der Fachbereichsräte inne und kümmern sich um die aktuellsten Probleme des Fachbereichs. Dazu zählen Verwaltungs- und Personalangelegenheiten, sowie die Erstellung des Haushaltsplans. Sie setzen sich aus den folgenden Personen zusammen: aus einem Dekan oder der Dekanin, diese Person führt den Vorsitz im Fachbereichsrat und vertritt den Fachbereich nach innen und außen hin, aus bis zu zwei Prodekane oder Prodekaninnen und dem Verwaltungsleiter oder der Verwaltungsleiterin. Alle Posten die das Wort Dekan beinhalten, werden von dem Fachbereichsrat gewählt. Sie haben nur Weisungsbefugnis gegenüber den Angestellten ihrer Fachbereichsverwaltung, nicht aber den Mitarbeiter_innen von Professor_innen und Instituten.

Fachbereichsräte

Der Fachbereichsrat (FBR) ist das Beschlussgremium des Fachbereichs. Er setzt sich aus dreizehn Mitgliedern zusammen, die jeweils aus der Gruppe der Professor_innen, akademischer Mitarbeiter_innen, Studierenden und sonstigen Mitarbeiter_innen kommen, und wird auf je zwei Jahre gewählt. Sie entscheiden z.B. über Studien- und Prüfungsordnungen, Zulassungsvoraussetzungen und den Haushaltsplan des Dekanats. Innerhalb des FBR werden Kommissionen eingesetzt, um sich mit wichtigen Themen besser auseinandersetzen zu können. 

Kommissionen

Am Fachbereich Rechtswissenschaften haben wir einige verschiedene Kommissionen, die den FBR beraten. Unteranderem existiert eine Ausbildungskommission, Tutorienkommission, Kommission zur Vergabe der Frauenfördermittel und natürlich auch weitere. 

Institutsräte

Sie entscheiden über die Angelegenheiten der einzelnen Institute. Insbesondere Lehrveranstaltungspläne und teilweise die Verteilung von Stellen und Fördermitteln innerhalb der Institute fallen in ihr Aufgabenbereich. Die Institutsräte (IR) wählen ihre Geschäftsführenden Direktor_innen, welche die Sitzungen der IR leiten und dessen Beschlüsse umsetzen. Im Fachbereich Rechtswissenschaften haben wir drei Wissenschaftliche Einrichtungen (WE), die jeweils ein Institutsrat haben. WE 01 ist Zivilrecht, WE 02 ist Strafrecht und WE 03 ist Öffentliches Recht.

Für weitere Informationen oder wie man sich engagieren kann, meldet euch gerne bei uns.